Rechtliches

Rechtliches:

E-Kennzeichnung/ EMV-Prüfung unserer Produkte

Seit dem 01.10.2002 ist die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen, die am Bordnetz von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden können, verpflichtend.   Die Richtlinie 72/245/EWG ist in ihrer Fassung vom 31.10.1995 unter "95/65/EG" geregelt. Es sind hier die Normen, der Prüfaufbau und die Grenzwerte für Störaussendung beschrieben und festgelegt.

Betreiben eines Gerätes ohne E-Prüfzeichen:

Die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges kann nach Richtlinie 95/54/EG erlöschen.  Somit besteht die Gefahr, das der Versicherungsschutz erlischt, daher ist ein Betreiben unserer Produkte vom Käufer mit seiner Versicherung vorher abzuklären und zu prüfen!

Hinweis:
Für unser Produkt liegt keine EMV Prüfung und auch kein E-Prüfzeichen vor. Die Module würden sich durch eine solche Prüfung um ca. 40%
verteuern und somit in einem Rahmen liegen, der für den Käufer den Kosten/Nutzen Faktor sprengt. Wir bieten unsere Module daher ausdrücklich
wie oben erwähnt ohne solche Prüfzeichen und ausschließlich für Showfahrzeuge und Fahrzeuge, die nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden an.

 
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